Der Alaskan Malamute
Wesenszüge und allgemeine Charaktereigenschaften
Für den einen Faszination und Herausforderung, für den anderen unerziehbar oder gar ein Alptraum.
Ich kenne viele Menschen, die sich für einen Alaskan Malamute wegen seines wolfsähnlichen Aussehens oder seiner stolzen Ausstrahlung entschieden haben, welche die Hunde meist schon nach wenigen Monaten zum Teil völlig verkorkst aus den unterschiedlichsten oft vorgeschobenen Gründen wieder abgegeben haben, weil sie mit seinem eigenständigen Wesen nicht zurecht kamen.
Somit sind wir am Punkt und ich verweise auf die nachfolgend aufgeführten "Rechte des Hundes", denn die meisten Menschen nehmen sich mehr Zeit für einen Autokauf (Marke, Farbe, technische Eigenschaften...) als für den Kauf eines Hundes, und vergessen dabei, dass sie somit 10 - 15 Jahre die Verantwortung für ein eigenständiges Wesen haben.
Ein Hund funktioniert nicht per Knopfdruck, und es ist unsere Entscheidung, ob wir unser Leben mit einem teilen wollen. Und somit sind wir verpflichtet diese Verantwortung auch artgerecht zu vertreten.
Wer sich für einen Alaskan Malamute entscheidet sollte wissen, dass es sich hierbei um eine nicht gerade leicht zu führende Rasse handelt, denn er versucht jeden Tag aufs Neue bei der Erziehung seinen Sturkopf durchzusetzen. Im Allgemeinen verhält sich der Alaskan Malamute Menschen gegenüber sehr freundlich. Aggressive Tiere wurden damals von seinem Ureinwohnerstamm den "Mahlemiuts" sofort ausselektiert und somit von der Zucht ausgeschlossen, wodurch im Laufe der Zeit eine absolut menschenfreundliche Rasse entstand. Viele Gespanne wurden damals in den Sommermonaten sich selbst überlassen. Sie mussten sich zum Teil selbst um ihr Futter kümmern, was es bei der Erziehung heute nicht gerade vereinfacht, denn sein Jagdinstinkt ist auch heute noch sehr stark ausgeprägt.
Der Alaskan Malamute ist ein sehr ehrlicher und direkter Hund, und ist keineswegs zimperlich. Neben seiner mentalen und physischen Stärke besitzt er ein hohes Maß an Sensibilität, ihm entgeht nichts. Er erwartet von uns eine ebenso klare Linie. Er ist nicht nachtragend.
Bei der Erziehung sollte man auf liebevollen, aber stets konsequenten Umgang achten, denn mit sturer Unterordnung kommt man bei einem Alaskan Malamute nicht weit. Jedoch sollten Grenzen klar abgesteckt werden. Kommunikation, Prägung und Sozialisation dürfen keine Fremdwörter sein, darum sollte man sich vor dem Kauf eines Alaskan Malamute ausgiebig mit Hundesachbüchern, die als Schwerpunkt diese Themen beinhalten, auseinandersetzen und auch viele Züchter besuchen, um die Hunde in Natura zu erleben. Anderen Hunden gegenüber verhält er sich meist sehr dominant. Seine ausgeprägte Mimik und seine selbstsichere Körperhaltung führen bei anderen Hunden oft zu Missverständnissen, was sehr gerne als Bedrohung wahrgenommen wird. Von anderen Hunden herausgefordert ist er ein harter Gegner.
Kindern gegenüber (sofern er den Umgang mit Kindern gewohnt ist) verhält er sich sehr liebevoll und tolerant. Jedoch sollte man Hunde nie mit Kindern alleine lassen, da die Gefahr für eventuelles Fehlverhalten meistens durch Nichtwissen vom Kind ausgeht.
Da der Alaskan Malamute ein Arbeitshund ist, sollte neben der Kopfarbeit auch die körperliche Auslastung nicht zu kurz kommen. Wer sich mit seinem ursprünglichen Gebrauch auseinandergesetzt hat weiß welches physische Kraftpotential in so einem Hund steckt. Mit einer artgerechten Beschäftigung sollte der Drang nach Bewegung befriedigt werden. Mit nur einem Hund sollte man sich nicht gleich einen Trainingswagen kaufen, da sollten es schon min. 2 Hunde sein. Der Fantasie für die körperliche und geistige Auslastung sind keine Grenzen gesetzt, solange der Hund Spaß dabei hat. Weitere Möglichkeiten sind Fahrradfahren, joggen, Dog-Trekking mit Packtaschen usw...
Ist ein Alaskan Malamute unausgelastet macht er nicht lange herum, er gibt einem klar zu verstehen wenn ihm etwas fehlt. Das äußert sich oft durch Zerfetzen von herumliegenden Gegenständen. Bekommt er genügend Möglichkeiten seinem Bewegungsdrang nachzukommen, ist er ein sehr geduldiger und anpassungsfähiger Hund. Er ist ein ausgesprochener Naturbursche und als solches sollten wir ihn akzeptieren und behandeln.
UND GERADE DESHALB LIEBE ICH DIESE HUNDE SO SEHR, und hoffe das uns diese wundervolle Rasse mit all ihren Ursprünglichkeiten sehr lange erhalten bleibt!!
Die Rechte des Hundes
Richtlinien für den artgemäßen Umgang mit dem Hund
Die Rechte des Hundes wurden in zwei CANIS-Workshops unter Mitwirkung von Dr. Erik Zimen erarbeitet. Zunächst beleuchtete man das Tier Hund von allen Seiten und leitete daraus seine Bedürfnisse ab. Unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte wurden dann die Rechte des Hundes entworfen.
Die Rechte im Überblick:
- Artikel 1: Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer
- Artikel 2: Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden
- Artikel 3: Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen
- Artikel 4: Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen
- Artikel 5: Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation
- Artikel 6: Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung
- Artikel 7: Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung
- Artikel 8: Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Artikel 9: Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen
- Artikel 10: Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen
- Artikel 11: Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen
- Artikel 12: Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung
Artikel 1
Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer Ein sachkundiger Besitzer ist informiert über seine wölfische Abstammung und die daraus resultierenden Folgen im Zusammenleben mit seinem Hund. Er informiert sich ferner über Verhalten, Kommunikation und Erziehung. Zur Sachkunde gehört auch ein Basiswissen über Gesunderhaltung und Pflege sowie über die Konsequenzen der Haltung von Rüde oder Hündin. Vor Anschaffung eines Hundes ist es unbedingt erforderlich, sich über die Wesensmerkmale und insbesondere Ansprüche der jeweiligen Rasse/Rassen umfassend zu informieren, damit geistiger und körperlicher Unterforderung des Hundes vorgebeugt wird (vergl. dazu auch Artikel 9).
Artikel 2
Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden Dieses Recht setzt räumliche Nähe zu den Sozialpartnern voraus. Daher ist eine Zwingerhaltung lediglich in Kombination mit einer überwiegenden Haushaltung tolerabel. Eine Anbindehaltung ist völlig unangebracht. Anzustreben ist die Haltung von wenigstens zwei Hunden; sollte dieses nicht möglich sein, ist zu gewährleisten, dass der Hund regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden hat (Hundewiese, Welpenspielstunden, Spaziertreffs etc.).
Artikel 3
Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen Im Spiel mit anderen Hunden erwirbt der Hund soziale Kompetenz. Er lernt die Umgangsformen seiner Art kennen (Aktions- und Reaktionsmuster im sozialen Geschehen). Kommt es im Spiel zu Vermischungen von verschiedenen Motivationen (Jagd-, Sexual-, Territorial, Aggressionsverhalten), muss der Besitzer regulierend in das Spiel eingreifen, um ritualisierten Verhaltensweisen wie die permante Fixierung auf Spielobjekte vorzubeugen. Auch im Spiel mit dem Menschen kann es zu einer derartigen Vermischung der Antriebe kommen. Häufig testen Hunde im Spiel ihre Grenzen aus und versuchen, diese zu überschreiten. Daher muss der Mensch Form, Anfang und Ende des Spieles bestimmen und es jederzeit kontrollieren können. Spielen mit Hunden heißt nicht, einen Ball zu werfen und den Hund hinterherlaufen zu lassen. Spiel lebt von Abwechslung im Verhalten und nicht vom Equipment. Spielen mit Hunden bedeutet, miteinander zu rangeln, zu rennen, sich anzuschauen, sich zu verstecken, sich gegenseitig zu berühren und Spaß dabei zu haben.
Artikel 4
Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen Der Hund ist keine Ware und kein Wegwerfartikel. Für ihn ist es wichtig, lebenslang in einem stabilen sozialen Gefüge zu verbringen. Grundsätzlich ist es daher nicht zu tolerieren, dass der Hund aus diesem Gefüge beliebig herausgerissen wird. Der Hund braucht eine klare Position innerhalb der Familie. Diese Position wird zugewiesen durch das Setzen von Grenzen, innerhalb derer er sich frei und sicher bewegen kann. Die Reaktionen aller Familienmitglieder auf Grenzüberschreitungen (= unerwünschtes Verhalten) müssen immer unmittelbar und angemessen erfolgen.
Artikel 5
Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation Hunde kommunizieren ausschließlich nichtsprachlich. Sie setzen ihren Körper ein, um sich einander oder auch dem Menschen mitzuteilen. Das Erkennen und Deuten der Körpersprache des Hundes und das Einbringen des eigenen Körpers in das soziale Zusammenleben, dient der Kommunikation mit dem Hund. Dazu gehört das Anfassen und Streicheln, aber auch die Begrenzung des Hundes. Neben den köpersprachlichen Signalen sind das Bellen und das Knurren artspezifische Lautäußerungen, die der Kommunikation dienen. Bellen kann zum einen Ausdruck von Lebensfreude und Aufregung sein. Bellen und insbesondere Knurren können aber auch Warnsignale sein zur Verteidigung des Terri-toriums, der Gruppenmitglieder oder seiner selbst. In diesen Fällen muss der Besitzer gewährleisten, dass es zu keinen Beißvorfällen kommt (Briefkasten für den Postboten gefahrlos erreichbar). Ritualisiertes Dauerkläffen ist vom Besitzer zu unterbinden. Dazu gehört es, vorausschauend zu handeln, also auch einzukalkulieren, dass manche Menschen (z. B. Kinder) in falscher Weise auf Droh- und Warnsignale des Hundes reagieren.
Artikel 6
Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung Der Wolf ist ein ausdauernder Traber über weite Strecken. Auch die meisten Hunde sind aufgrund ihrer Anatomie in der Lage, täglich zehn bis zwölf Stunden zu laufen. Daher ist es unbedingt erforderlich, seinen Hund auch körperlich zu fordern.
Artikel 7
Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung Der Hund sollte überwiegend frei, d.h. unangeleint laufen dürfen. Nur so kann er weitgehend ungestört die überaus wichtigen Sozialkontakte zu seinen Artgenossen aufnehmen. Außerdem ermöglicht ihm der Freilauf die Erkundung der Umwelt. Damit es immer wieder etwas Neues für den Hund zu erforschen gibt (er hat ein Bedürfnis nach Abwechslung und Vielseitigkeit), sollten die Spaziergänge oft in unterschiedlichen Gebieten stattfinden.
Artikel 8
Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Alle Arten von Quälereien und Misshandlungen sind ohne Ausnahme unzulässig. Hunden dürfen unter keinen Umständen körperliche Defekte angezüchtet werden (Qualzucht z. B. bei Shar-Pei, Bulldoggen, Pekinesen, Toyrassen). Bei züchterischen Maßnahmen dürfen genetische Defekte nicht in Kauf genommen werden. Ein körperlicher oder genetischer Defekt kann auch darin bestehen, dass Hunde nur noch eingeschränkt in der Lage sind zu kommunizieren (extreme Faltenbildung im Gesicht). Vom Kauf solcher Hunde sollte abgesehen werden! Hunde haben ein Recht auf tiermedizinische Hilfe bei Krankheit und Schmerzen. In aussichtslosen Situationen ist hiervon auch das Recht umfasst, vor weiteren Leiden bewahrt zu bleiben. Der Besitzer hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass der Hund fachgerecht eingeschläfert wird. In die körperliche Unversehrtheit des Hundes kann eingegriffen werden, wenn eine Kastration sinnvoll ist. Eine Kastration ist auch ohne tiermedizinische Indikation immer dann sinnvoll, wenn ansonsten ein anderes Recht des Hundes (z. B. das Recht auf freie Bewegung - Artikel 6) erheblich eingeschränkt werden würde.
Artikel 9
Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen Bei Gebrauchshunden wie Jagd-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach- oder Schlittenhunden muss der Besitzer eine weitgehend anlagegerechte Beschäftigung seines Hundes sicherstellen oder zumindest entsprechende Ersatzbeschäftigungen für seinen Hund organisieren. Ist dies nicht möglich, muss von der Anschaffung eines solcherart spezialisierten Hundes abgesehen werden. Die wesensgerechte Beschäftigung darf nicht dazu führen, dass andere Individuen in konkrete Gefahr geraten. Dies ist aber insbesondere bei Hunden mit einer angezüchteten, gesteigerten Aggressivität und/oder Verteidigungsbereitschaft der Fall. In dicht besiedelten Gebieten gehen die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zwangsläufig zu Lasten einer artgerechten, den Bedürfnissen entsprechenden Haltung dieser Hunde (z. B. kann ihnen der erforderliche Freilauf nicht in ausreichendem Maße geboten werden). Zucht und Haltung dieser Hunde stellen in Deutschland damit ein ernsthaftes Problem dar.
Artikel 10
Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen Nichts kann die eigenen Erfahrungen ersetzen, die insbesondere ein junger Hund machen kann. Der Besitzer muss daher bereits seinen Welpen frühzeitig mit möglichst vielen Umweltkonstellationen vertraut machen. Dies dient auch der Vermeidung von "Fehlprägungen" (z.B. Jagd auf Jogger, Radfahrer, laufende Kinder). Es gilt, den Hund in seinem Lern- und Reifungsprozess zu unterstützen und zu leiten. Ziel muss es sein, dass der Hund seine Grenzen kennt, zwischen Spiel und Ernst klar unterscheiden und aggressives Verhalten kontrollieren kann, um sich in einer Vielzahl von Situationen angemessen zu verhalten und in seiner Umwelt sicher und souverän zu bewegen.
Artikel 11
Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen Aufgrund der wölfischen Abstammung sind bestimmte Verhaltensweisen und Bedürfnisse vorhanden:
- sich in Aas/Gülle zu wälzen
- in Schlammlöcher zu springen
- Löcher zu buddeln
- Mäuse auszugraben usw.
Derartiges Verhalten hat für den Hund einen hohen Stellenwert. Der Besitzer muss es tolerieren. Diese Forderung entbindet den Besitzer aber nicht von seiner Verantwortung, für die Gesunderhaltung seines Hundes zu sorgen (Impfungen, Wurmkur, Floh/Zeckenbehandlung etc.).
Artikel 12
Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung Hunde haben ein grosses Ernährungsspektrum, dazu gehören u.a. Aas, Essensreste, Knochen, Schlachtabfälle oder Exkremente. Eine ausschließliche Ernährung durch Hundefutter senkt die Lebensqualität eines Hundes.
Präambel
Der Hund stammt vom Wolf ab. Er hat wölfische Wesensmerkmale und Bedürfnisse. Aufgrund dieser Abstammung hat er die folgenden Rechte, obwohl er ein Mitglied unserer Gesellschaft ist. Hundehalter, Züchter und Ausbilder sind aufgerufen, sich diese Rechte stets gegenwärtig zu halten und sich zu bemühen, die Achtung dieser Rechte zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung zu gewährleisten. Denn das Verhalten eines jeden Hundes wird entscheidend geprägt durch seinen Menschenpartner.
Schluss
Der Hund ist ein Hund! Gleichwohl läuft er in unserer Gesellschaft Gefahr, nur noch an den menschlichen Ansprüchen gemessen zu werden. Die vorgenannten Rechte sollen einen Beitrag dazu leisten, den Hund als Tier mit wölfischen Bedürfnissen zu sehen, wertzuschätzen und zu lieben. Die Teilnehmer dieses Workshops und damit die Verfasser von "Die Rechte des Hundes" sind: Dorothea Bakir, Werner Biereth, Sieglinde Bürger, Rainer Dorenkamp, Nina Egger, Jens Eikelmann, Monika Germann, Sabine Gerteis, Ute Heberer, Agnes Hillmer, Sonja Jürgens, Tanja Kittelmann, Christina Landmann, Andrea Mansfield, Melanie Metz, Simone Müller, Eva Näher, Daniel Ney, Tina Oldenburg, Peter Przybilla, Helga Schüller, Dr. Ulrike von Wardenburg, Sylvia Werner und Dr. Erik Zimen